| Ungefähr 200.000 Wegeunfälle werden jährlich gemeldet.
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte
auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Versichert
sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um
Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, bei Fahrgemeinschaften,
bei Umleitungen, weil der Arbeitsplatz über einen längeren
Weg schneller erreicht werden kann.
Wege von und zu der Arbeit sind in aller Regel ein versicherter
Weg, das heißt, findet auf diesen Wegen ein Unfall
statt, erwachsen dem Verunfallten hieraus Ansprüche.
Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten,
sondern ebenso stehen unter Versicherungsschutz die Wege des Arbeitnehmers
von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser zu seiner
Wohnung, siehe § 8 II SGB VII. Der Weg in der Arbeitspause
zur Wohnung, um das Mittagessen einzunehmen, und der Rückweg
vom Mittagessen sind nach der Rechtsprechung in die versicherten
Wege eingeschlossen.
Denken Sie daran, dass im Falle eines solchen Unfalles Ansprüche
entstehen können, auf deren Durchsetzung Sie durch anwaltliche,
fachlich kompetente Hilfe bestehen sollten.
Hier aus öffentlicher Publikation einige wichtige Grundbegriffe,
deren Verständnis im Sozialrecht (insb. beim Wegeunfall und
Arbeitsunfall) unerläßlich ist.
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© Fotograf: Thue
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Fälle - Wegeunfall

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