Der Wegeunfall

Was ist ein Wegeunfall


Zu den Arbeitsunfällen gehören auch die Wegeunfälle, die sich auf den Wegen zur Arbeit und auf dem Weg von der Arbeit zurück ereignen.

Darf die Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz versagen, also die Zahlung der Verletztenrente, von Pflegegeld, von Heilbehandlung, von Hinterbliebenenleistungen verweigern, weil der versicherte Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit die Ampel bei rot gekreuzt hat und deshalb der Unfall zustande kam?

Merke: Verbotswidriges Verhalten schließt den Versicherungsschutz nicht aus!

Darf die Berufsgenossenschaft die Alleinursächlichkeit der Wegegefahr (Glatteis etwa in der Kurve) fordern und deshalb wegen gleichzeitiger Alkoholbeeinflussung des Versicherten den Versicherungsschutz versagen?

Merke: Wesentliche Mitursächlichkeit der Wegegefahr reicht für die Bejahung des Versicherungsschutzes aus! Die Wesentlichkeit der beruflichen Bedingung bestimmt sich nach der praktischen Lebenserfahrung, über die auch Sie verfügen.

Muß der Weg zur Arbeit von der Wohnung aus angetreten werden?

Kann der Weg zur Arbeit auch vom dritten Ort angetreten werden?

Was ist mit der Familienheimfahrt?

Unterscheiden Sie bitte den Wegeunfall im angesprochenen Sinne von den sogenannten Betriebswegeunfällen, wo die Arbeit gerade in der Zurücklegung der Wege liegt, wie etwa beim Taxifahrer, wie etwa beim LKW-Fahrer, wie beim Handelsvertreter.

In diesen Fällen können auch längere Pausen bei Zurücklegung des Weges als etwa zwei Stunden den Versicherungsschutz nicht unterbrechen.
Ein Wegeunfall mit Auto beteiligt
© Fotograf: Patric Duletzki / Wikimedia Commons.

 

Fälle - Wegeunfall

Hier klicken


Home | Wegeunfälle | Anfrage | Kontakt | Blog | Linksammlung | Impressum

© Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein
Spezialisten für Wegeunfall & Wegeunfälle

RECHTSANWALTSKANZLEI
BATTENSTEIN & BATTENSTEIN

Leostr. 21
40545 Düsseldorf (Oberkassel)
Bundesrepublik Deutschland
Tel: 0211 / 57 35 78
Fax: 0211 / 55 10 27
kanzlei@battenstein.de

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (RAK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Bundesrepublik Deutschland
Tel: 0211 495 020
Fax: 0211 495 0228
info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http:// www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
Inhaltlich Verantwortlicher: Rolf Battenstein www.wegeunfall.de
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Angabe gemäß Anbieterkennzeichnung des TMG (Telemediengesetz)
Alle Rechte vorbehalten. Die auf der Website verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Metatags, Dateien usw. unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Ihre Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung oder Verwendung in anderen Websites oder Medien ist nicht gestattet.
Datum: 15.06.2010
Rechtsanwaltskanzlei
Battenstein & Battenstein

Rechtsanwälte für Wegeunfälle
Battenstein & Battenstein

Tel: 0211 / 57 35 78
Fax: 0211 / 55 10 27

kanzlei@battenstein.de